Unwuchten zulasten der Beitragszahlenden korrigieren, einnahmenorientierte Ausgabenpolitik konsequent umsetzen!

Berlin, 25. Juni 2026

Mit Blick auf die abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Juli 2026 erklärt der Verwaltungsrat des GKV- Spitzenverbandes:

 

Unbestreitbar braucht es jetzt eine nachhaltige Reform zur Stabilisierung der Beitragssätze der GKV. Die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber werden allein in den Jahren 2025 und 2026 zusätzliche Ausgaben im Umfang von rund 50 Milliarden Euro durch höhere Zusatzbeiträge geschultert haben. Die Belastungsgrenze ist überschritten. 2027 dürfen die Beitragssätze deshalb nicht erneut steigen! Dafür braucht es jetzt ein konsequentes und vor allem ausgewogenes Reformpaket. 

Die aktuellen Zahlen zeigen noch einmal deutlich, dass jetzt mutige Entscheidungen zur Entlastung der Beitragszahlenden dringend geboten sind. Demnach öffnet sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter. Dem unverändert stabilen Einnahmenzuwachs steht ein nochmals dynamischerer Anstieg der Leistungsausgaben gegenüber. Diese Dynamik liegt noch oberhalb der bisherigen Erwartungen. Hochgerechnet auf das Jahr 2027 ist von einer zusätzlichen Belastung von drei bis vier Milliarden Euro auszugehen. Somit liegt die voraussichtliche Finanzierungslücke für 2027 bei rund 18 Milliarden Euro und ist damit deutlich größer als ursprünglich angenommen. Wir brauchen deshalb eine nochmals stärkere Kraftanstrengung und eine konsequente einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Andernfalls wird diese Entwicklung demnach trotz Reform zu weiteren spürbaren Beitragserhöhungen für Versicherte und Arbeitgeber führen. 

Zugleich bleibt festzuhalten, dass noch erhebliche Unwuchten im vorliegenden Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes enthalten sind. Schon heute kommt der Bund seiner Finanzverantwortung nur unzureichend nach. Mehr noch: Mit einem Taschenspielertrick will sich der Bund zusätzlich bei den Beitragszahlenden bedienen. Im kommenden Jahr sollen der GKV per Gesetz 1,75 Milliarden Euro entzogen werden. Die beabsichtigte Haushaltskonsolidierung zulasten der GKV lehnt der Verwaltungsrat nachdrücklich ab! Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen kann nur gelingen, wenn auch der Bund einen angemessenen finanziellen Beitrag leistet. Dieser Beitrag muss auch die auskömmliche Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden umfassen. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben und versicherungsfremde Leistungen müssen auskömmlich von Bund und Ländern finanziert werden. 

Vor diesem Hintergrund appelliert der Verwaltungsrat an die Verhandler der Koalition: Im Interesse der 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber müssen jetzt die richtigen Entscheidungen fallen. Dabei geht es im Kern um die Hebung eines größeren Einsparvolumens auf der Ausgabenseite und die Erhöhung der Ausgewogenheit des Reformpakets durch eine spürbare Entlastung der Versicherten und Arbeitgeber. 

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Der GKV‑Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der rund 75 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV‑Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV‑Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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