Die Möglichkeit für die Wahlberechtigten der Techniker Krankenkasse, der BARMER, der DAK-Gesundheit, der KKH sowie der hkk ihre Stimme auch elektronisch über das Internet abgeben zu können ersetzt den von den Briefwahlen bekannten ‚Gang‘ zur Post. Dass dies überhaupt möglich ist, daran hat zum einen das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen maßgeblichen Anteil. Es hat durch Rechtsverordnung die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und somit die wesentlichen Weichen für die Verwirklichung der Online-Wahl gestellt. Zum anderen ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu nennen. Das BSI hat die dazu gehörige technische Richtlinie erarbeitet. Diese enthält detaillierte Vorgaben zum Datenschutz sowie zur technischen Umsetzung und Manipulationssicherheit der Online-Wahl. Im Wesentlichen: ein eigenes Informationssicherheitsmanagementsystem, kryptografische Methoden zur Verschlüsselung der Daten sowie spezielle elektronische Signaturen und Zeitstempel.
Erich Balser, der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM), blickt auf diese Herausforderungen zurück und dankt den Akteuren: „Mein besonderer Dank gilt mit Blick auf die geleistete Arbeit einerseits dem BMG und dem BSI, anderseits aber auch den für die Sozialwahl Verantwortlichen bei den Ersatzkassen. Es wurde hart gearbeitet und viel geleistet.“
Generell gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, sich an den Sozialwahlen in der „Online-Variante“ zu beteiligen. Im Kern reicht jedoch ein internetfähiges Gerät, ein Internetzugang, das Wahlkennzeichen vom zugeschickten Wahlbrief, die Versichertennummer und die Kennnummer, die beide Bestandteil der eigenen, elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind. „Dann hat man alles zusammen!“, sagt der Pressesprecher der AGuM, Prof. Dr. Hans-R. Hartweg, der seine Stimme auch online abgegeben hat. „Beim eigentlichen Online-Wahlakt wird man dann am Bildschirm so durch die verschiedenen Schritte geführt, dass man eigentlich nichts mehr falsch machen kann. Nach knapp drei Minuten ist alles erledigt.“
Erkennbar ist, dass eine Onlinewahl für die Wahlberechtigten mit geringstem Aufwand von statten geht. Die internetbasierte Durchführung dieser Sozialwahl ist für Erich Balser ein wichtiger Meilenstein: „Das Interesse an dem Verfahren ist natürlich auch deswegen so groß, weil die Chance besteht, künftig andere Wahlhandlungen in Deutschland auf diesem technischen Weg durchzuführen. Insoweit hat die ‚Online-Sozialwahl‘ durchaus Modellprojektcharakter. Die AGuM freut sich, dass diese Prozesse nun funktionieren.“ Der Stichtag für die Sozialwahlen, egal ob in der Online- oder in der Briefwahlvariante, ist der 31. Mai 2023. Bis dahin müssen die Stimmen eingegangen sein.